Der Nachteilsausgleich bezeichnet Maßnahmen und Vorkehrungen, mit deren Hilfe Nachteile, die eine Schülerin oder ein
Schüler in Folge einer Beeinträchtigung hat und die sich auf das schulische Lernen und die Beurteilung der Leistungen negativ
auswirken, ausgeglichen werden (vgl. Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen, VwV vom 22.08.2008, Kap.
2.3.1).
Bei Fragen zum Nachteilsausgleich können sich Eltern, Lehrkräfte und Schulleitungen gerne an das Staatliche Schulamt Lörrach
wenden.
Kontakt:
Maike Straub
Arbeitsstelle Kooperation
Maike.Straub@ssa-loe.kv.bwl.de
Telefonzeiten im SSA Lörrach:
Donnerstag, 08.00 bis 12.30 Uhr
Weiterführende Informationen:
Kinder
und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf