Eine Rechenschwäche ist eine Teilleistungsschwäche. Sie wird in der Literatur unterschiedlich definiert. Im engeren Sinne ist mit einer Rechenschwäche ein mangelhaftes bis unzureichendes oder grundlegend verkehrtes Verständnis von Mengen und Größen, von Zahlen und mathematischen Operationen gemeint. Eine Rechenschwäche verursacht in der Regel bei den betroffenen Kindern Misserfolg, Schulversagen und damit eine lange Leidenszeit mit negativen Auswirkungen auf ihre Entwicklung.
Ein begründeter Verdacht liegt vor, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
- Schwierigkeiten, die mathematischen Grundlagen zu verstehen ( Zahl- und Mengenbegriff, Grundrechenarten, Stellenwertsystem)
- Zählen statt Rechnen
- Übermäßiges Üben hilft nicht, Hausaufgaben dauern sehr lange
- Auswendiglernen ersetzt Verständnis
- Schematische Lösungsversuche z.B. bei schriftlichen Rechenverfahren
- Lernaufbau misslingt, der Schüler kann nicht mehr folgen
- Vermeidung, Angst, seelische Belastung in Bezug auf Mathematik
Im täglichen Umgang mit mathematischen Aufgaben zeigen sich typische Auffälligkeiten:
- Fast alle Aufgaben werden zählend gelöst- ab Klasse 2 meist versteckt
- Minus- Aufgaben fallen besonders schwer
- Transferleistungen sind nicht möglich
- Einer und Zehner werden vertauscht, Zahlen werden verdreht
- Mühsam Geübtes ist nach kurzer Zeit vergessen
- Einmaleins Reihen werden ohne Verständnis wie ein Gedicht aufgesagt
- Falsche Ergebnisse werden nicht erkannt bzw. verbessert
- Ungewöhnlich lange Rechenzeiten
- Verwechslung von Rechenarten
- Der praktische Umgang mit Größen gelingt nicht
- Völliges Unverständnis bei Textaufgaben
- Psychosomatische Symptome wie Kopfschmerzen, Übelkeit, Ängstlichkeit
Bei einem Anfangsverdacht sollte möglichst bald eine sachkundige, förderdiagnostische Untersuchung durchgeführt werden
(z.B. durch Beratungslehrer oder Schulpsychologische Beratungsstelle).
Diese stellt den Entwicklungsstand fest und verschafft Klarheit über den Grad der Störung, sowie die Art und Umfang der
notwendigen Hilfen (Diagnostik).
* Eine Rechenschwäche verschwindet nicht von selbst *
„ Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf“ - "Schwierigkeiten in Mathematik (2.2/2.3.1) umfassen Rechenschwäche und Rechenstörungen"
Diagnostik zur Feststellung der Rechenschwäche:
- Lernstandsbeobachtungen und – Diagnosen
- Vergleichsarbeiten durch Lehrkräfte
- Zur Beobachtung können auch Beratungslehrer, schulpsychologische Beratungsstellen, Sonderpädagogen,… hinzugezogen werden
- Ein medizinisches Gutachten ist nicht erforderlich
- Die Entscheidung eines Förderbedarfs trifft die Klassen- oder Jahrgangsstufenkonferenz mit dem Schulleiter
- Die Konferenz kann außerschulische Stellungnahmen und Gutachten mit einbeziehen
- Es gelten die allgemeinen Vorschriften der Leistungsbewertung und für alle Schüler ein einheitliches Anforderungsprofil.
- Es werden Nachteile von Schülern mit besonderem Förderbedarf oder mit Behinderungen ausgeglichen.
- Aus Gründen der Gleichbehandlung dürfen die Leistungsanforderungen aber nicht speziell für einzelne Schüler herabgesetzt werden.
- Anpassung/ Verlängerung der Arbeitszeit
- Nutzung von besonderen technischen oder didaktisch- methodischen Hilfen, wie z.B. PC
- Anpassung der Gewichtung der schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen im Einzelfall bei hinreichender Gewichtung jeder Leistungsart, z.B. stärkere Gewichtung der mündlichen Leistung
- Abweichungen von äußeren Rahmenbedingungen in Prüfungen
- Ein Nachteilsausgleich darf nicht im Zeugnis vermerkt werden.