Mit der Aufnahme des § 4a zu Ganztagsschulen an Grundschulen sowie an Grundstufen der Förderschulen am 01.08.2014 unterstrich
das Land Baden-Württemberg die Absicht, den flächendeckenden Ausbau von Ganztagsschulen in der Primarstufe anzustreben. Neben der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind vor allem Chancengleichheit, Bildungsgerechtigkeit, Inklusion sowie eine bessere individuelle und
soziale Förderung aller Kinder handlungsleitend für die Gestaltung eines sinnvollen pädagogischen Konzepts. Die im Gesetz
vorgesehene und explizit gewünschte Kooperation mit außerschulischen Partnern wie z. B. Musik- oder Sportvereinen bietet
hervorragende Möglichkeiten, Ganztagsschule als Lebens- und Erfahrungsraum mit einem breit gefächerten Angebot und lokalen
Bezügen zu gestalten.
Der Ausbau und die qualitative Weiterentwicklung der bestehenden Ganztagsangebote haben einen hohen Stellenwert. Zum Schuljahr 2019/2020
wurde der Qualitätsrahmen Ganztags-schule Baden-Württemberg eingeführt. Er ist Grundlage für die Erarbeitung eines
qualitativ hochwertigen Konzeptes zur Antragstellung und bietet Orientierung für die weitere Schulentwicklung der bestehenden
Ganztagsschulen.
Das Staatliche Schulamt Lörrach bietet Unterstützung und Beratung hinsichtlich Antragstellung und Qualitätsentwicklung, um
ein bedarfsorientiertes Angebot an Ganztagsschulen unter Berücksichtigung der jeweils besonderen regionalen Gegebenheiten zu
sichern.
Kontakt
Ansprechpartner für Ganztagsschulentwicklung nach § 4a SchG
Christian Dierkes
Schulrat
Christian.Dierkes@ssa-loe.kv.bwl.de
Weiterführende Informationen
Ausführliche Informationen, Antragsformulare sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Sie auf der folgenden Seite des Kultusministeriums:
Ganztagsschule in Baden-Württemberg
Qualitätsrahmen Ganztagsschule
Baden-Württemberg
Informationen zum
GTS-Landesprogramm-BW Primar- und Sekundarstufe
Informationen zur
Schulverpflegung
Informationen zum Jugendbegleiter-Programm