Die Aufgabe der Beauftragten für Chancengleichheit ist es, die Dienststellenleitung bei Umsetzung des Chancengleichheitsgesetzes
vom 27. Februar 2016 zu unterstützen und auf die Einhaltung dieses Gesetzes zu achten. Das Chancengleichheitsgesetz hat in Umsetzung
des Verfassungsauftrags nach Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes zum Ziel, die berufliche Chancengleichheit von Frauen im
öffentlichen Dienst weiter voranzubringen, die gleiche Teilhabe von Frauen und Männern an Positionen entscheidend zu verbessern
sowie Rahmenbedingungen zu schaffen, die Frauen und Männern ermöglichen, Erwerbstätigkeit und Familien- oder Pflegeaufgaben
zu vereinbaren.
Sie achtet auf
- eine gezielte berufliche Förderung von Frauen in den Bereichen, unter Wahrung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, in denen Frauen unterrepräsentiert sind
- die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Lehrerinnen und Lehrern
- die besondere Situation der Teilzeitbeschäftigten
Sie unterstützt
- die Beauftragten für Chancengleichheit, indem sie Dienstbesprechungen und Fortbildungen durchführt
- die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Chancengleichheit in den Schulen
Sie berät und informiert
- Kolleginnen im Bereich Chancengleichheit
- Kolleginnen und Kollegen sowie Schulleitungen bei Fragen zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
- Kolleginnen über berufliche Aufstiegsmöglichkeiten und Fortbildungsangebote
Sie ist beteiligt an
- allen Personalauswahlgesprächen
- Beförderungen
- Stellenausschreibungen
- Versetzungen und Abordnungen
- den Dienststellenleitungsgesprächen
Darüber hinaus ist die Beauftragte für Chancengleichheit an allen sonstigen personellen sowie sozialen und organisatorischen
Maßnahmen der Dienststelle frühzeitig zu beteiligen, soweit diese Auswirkungen auf die berufliche Situation weiblicher
Beschäftigter haben können. Dies gilt auch für Maßnahmen zur gezielten beruflichen Förderung von Frauen. Sie hat
ein Initiativ- und unmittelbares Vortragsrecht und ist bei der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht an Weisungen gebunden.
Außerdem ist sie zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Das Chancengleichheitsgesetz, den Chancengleichheitsplan sowie weiterführende Informationen
erhalten Sie auf den Seiten des Kultusministeriums.
Kontakt
NN - derzeit nicht besetzt
BfC@ssa-loe.kv.bwl.de
Anfragen können an die Fachliche Beraterin der Beauftragten für Chancengleichheit am Regierungspräsidium Freiburg
verschickt werden:
Fatima.Friederichsen@rpf.bwl.de