- ist ein Hilfeangebot für behinderte, von Behinderung bedrohte und entwicklungsverzögerte Kinder ab dem Zeitpunkt ihrer Geburt bis zur Einschulung, für ihre Eltern und Bezugspersonen.
- hat zum Ziel, die Behinderung/ Entwicklungsverzögerung zu vermeiden, zu mildern oder auszugleichen. Das Kind soll in seiner Entwicklung unterstützt und gefördert werden im Sinne einer bestmöglichen Aktivität und Teilhabe.
- umfasst Diagnostik, Beratung und frühe Förderung.
- sollte zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen.
Wir sind Ihre Ansprechpartner wenn Ihr Kind sich in folgenden Bereichen besonders entwickelt:
- in der Wahrnehmung
- in der Sprache
- in der Bewegung
- im Verhalten
- im Lernen
- Frühförderung beruht auf Freiwilligkeit und partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Eltern.
- Wenn Sie als Eltern dies wünschen, arbeiten wir mit allen Fachkräften (u.a. Kinderärzte, Therapeuten, Beratungsstellen, Kindergarten, Eingliederungshilfe) für eine optimale Förderung Ihres Kindes zusammen.
- Inhalte unterliegen der Schweigepflicht.
- Wir arbeiten mobil und ambulant.
- Es entstehen für Sie keine Kosten.
Grundsätze unserer Arbeit:
- Anfrage durch die Eltern an die Sonderpädagogische Beratungsstelle bzw. den Frühförderverbund
- Erstkontakt/ Erstgespräch mit den Eltern
- Beobachtung und Diagnostik zur Feststellung des individuellen Förderbedarfes
- Einbeziehung bereits vorhandener Befunde bei Vorliegen der Einwilligungserklärung
- Befund- / Beratungsgespräch
- Bedarfsorientierte Förderung (Hausfrühförderung / Förderung im Kindergarten / an der Beratungsstelle) im Einzelsetting oder in Kleingruppen
Im Sinne einer inklusiven Aktivität und Teilhabe in den frühkindlichen Entwicklungsdimensionen bezieht sich die ganzheitliche Förderung auf folgende Schwerpunkte:
- Wahrnehmung
- Sprache
- Feinmotorik
- Grobmotorik
- Emotionale/soziale Beziehungen
- wenn alle Fördermaßnahmen gut greifen und kein weiterer Bedarf an Beratung oder Förderung besteht.
- wenn Sie als Eltern Ihren Auftrag „ kündigen“.
- bei einer Aufnahme in einen Schulkindergarten oder bei Übergabe an eine andere Beratungsstelle.
- bei Schuleintritt des Kindes.
- Wenn Eltern dies wünschen, können die Mitarbeiter/ innen der Frühförderung die Eltern bei der Suche nach einem geeigneten Kindergarten oder eine geeignete Schule unterstützen und begleiten.
- Von sich aus und ohne Einverständnis der Eltern können Mitarbeiter/innen der Frühförderung keinen Kontakt zum Kindergarten, Schulkindergarten oder der Schule aufnehmen.
- Die Klärung, welche Schule für das Kind geeignet ist, ist nicht Aufgabe der Frühförderung, sondern der Schule. Die Frühförderung kann sich aber an der Klärung dieser Frage beteiligen, wenn das Kind bereits von ihr betreut wird oder wurde und die Eltern dies wünschen.
- Sonderpädagogische Beratungsstellen sind zu Frühförderverbünden zusammengefasst.
- Diese finden Sie an zentralen, gut zu erreichenden Orten.
- Frühförderverbünde sind jeweils besetzt mit einem Team von Sonderpädagogen/-innen und
Fachlehrer/ -innen verschiedener Fachrichtungen, welche nicht schulbezogen arbeiten. - Neben Diagnostik und Beratung werden auch Förderung des Kindes und die Begleitung der Familie angeboten.