Die Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung bietet Beratung und Information für alle, die mit Kindern im Vorschulalter arbeiten und somit im Bereich der Frühkindlichen Bildung tätig sind.
Ziel der Arbeit ist es, Inhalte zu vernetzen, die Zusammenarbeit der verschiedenen Institutionen zu verbessern und durch gezielte Informationen die Arbeit zu erleichtern. Als Ansprechpartner für Schulen, Kindertageseinrichtungen, Eltern und allen an der Frühkindlichen Bildung Interessierten deckt die Arbeitsstelle schwerpunktmäßig folgende Bereiche ab:
- Kooperation Kindergarten – Schule / Orientierungsplan
- Einschulungsuntersuchung
- Schulanfang auf neuen Wegen
- Bildungshaus für Drei- bis Zehnjährige
- „Schulreifes Kind“
- Sprachförderung im vorschulischen Bereich
Dabei geht es um
- die Erstellung eines Gesamtkonzepts für die Einzelprojekte im Bereich der frühkindlichen und vorschulischen Bildung;
- Vernetzung und Koordination der Landesprojekte;
- Sammlung, Sichtung und Auswertung von bestehenden Konzepten, Materialien und gelungenen Umsetzungsbeispielen;
- die Erstellung von Fortbildungsangeboten;
- die Zusammenarbeit mit den Kooperationsbeauftragten;
- den fachlichen Austausch mit den Fachberatern der Kindergartenträger und gegenseitige Information bei allgemeinen Fragen der
frühkindlichen Bildung und
- die Information aller an der frühkindlichen Bildung Interessierten.
Ansprechpartner
Björn Tscharntke
Rektor
Fruehkindliche.Bildung@ssa-loe.kv.bwl.de
Zeiten: Mittwoch und Donnerstag von 8.00 - 15.00 Uhr
Zuständigkeit in der Schulaufsicht:
Jasmin Kortüm
Rektorin
Die Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung am Staatlichen Schulamt Lörrach ist Teil des Netzwerkes der Regionalen Arbeitsstellen in Baden-Württemberg. Die landesweite Koordination liegt bei der „Überregionalen Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung Baden-Württemberg“.
Frühkindliche
Bildung - Regierungspräsidien Baden-Württemberg
KINDERGAERTEN-BW
Durch die Zusammenarbeit von Tageseinrichtungen und Schule soll gemeinsam mit den Eltern eine Kontinuität von Entwicklungs- und
Lernprozessen bei den Kindern gewährleistet werden. Die Förderung der Gesamtpersönlichkeit des Kindes, seiner
Selbsttätigkeit und Selbstständigkeit sowie der Aufbau tragfähiger sozialer Beziehungen sind die gemeinsamen
pädagogischen Grundlagen von Kindergarten und Grundschule. Diese Gemeinsamkeit ist eine wesentliche Voraussetzung die Entwicklungs-
und Bildungskontinuität eines Kindes zu unterstützen. Hierfür ist die konzeptionelle Abstimmung zwischen den
pädagogischen Fachkräften beider Einrichtungen unverzichtbar.
Durchführung der Kooperation
- Die pädagogischen Fachkräfte beider Einrichtungen erarbeiten einen Jahresplan, der inhaltlich und organisatorisch abgestimmt und an die örtlichen Verhältnisse angepasst ist.
- Die Schulleitung trägt auf schulischer Seite die Verantwortung für Gestaltung und Durchführung der Kooperation.
- Die Eltern sind über Inhalte, Ziele und Maßnahmen der Kooperation informiert.
- Es ist eine schriftliche Einwilligung der Eltern einzuholen.
- Bei der Teilnahme an der Kooperation besteht für alle Beteiligten Unfallschutz.
Die Planung der Kooperation Kindergarten - Grundschule erfolgt daher gemeinsam mit allen an der Kooperation Beteiligten.
Über das ganze Jahr werden verschiedene Inhalte, Projekte und andere Aktivitäten verteilt, wobei wichtige Eckpunkte in der
Planung (Meldetermine) sowie regionale Besonderheiten berücksichtigt werden müssen.
Zur Unterstützung der Arbeit innerhalb der Kooperation Kindergarten-Grundschule bietet das ZSL im Schulamtsbezirk des Staatliche
Schulamts Lörrach Fortbildungen und Beratungen durch die Regionalen Ansprechpersonen an.
In der nachfolgenden Handreichung erhalten die Kooperationslehrkräfte Orientierung für ihre Arbeit:
Handreichung
Kooperation Kita-GS
Aktuelle Information: Die Handreichung Kooperation Kita-GS wird derzeit überarbeitet, eine aktualisierte Version wird im Oktober 2022
veröffentlicht.
Weitere Informationen und Materialien erhalten Sie hier:
KINDERGAERTEN-BW - Material -
Kooperation
Bei Schritt 2 steht bei allen Kindern die Schulfähigkeit aus schulärztlicher Sicht im Mittelpunkt.
Wer macht was?
Die Erzieher/-innen aktualisieren den Fragebogen zur kindlichen Entwicklung, wenn die Eltern einverstanden
sind.
Die Kooperationslehrer/-innen empfehlen die schulärztliche Untersuchung bei den Kindern, deren Schulfähigkeit
gefährdet erscheint und die in Schritt 1 nicht auffällig waren.
Der Arzt/die Ärztin
- wertet den Erzieherinnenfragebogen und die Rückmeldung der Kooperationslehrer/-innen aus
- begutachtet bei allen Kindern aus schulärztlicher Sicht die Schulfähigkeit
- entscheidet über weitere Untersuchungen
- führt weitere Untersuchungen befundorientiert durch bei
- ausgewählten Kindern aus Schritt 1
- Kindern mit erstmals ungünstiger Entwicklung im letzten Kindergartenjahr
- Kindern ohne Kindergartenbesuch - berät Eltern bei Bedarf ausführlich
- erstellt einen Bericht für
- die Eltern
- die Schule
- den Kindergarten
- den Kinderarzt bzw. die Kinderärztin
i.A. an Quelle: http://kindergaerten-bw.de/,Lde/Einschulungsuntersuchung
Antragsstellung zur Einschulungsuntersuchung (ESU) Schritt 2:
Antragsformular
ESU Schritt2-Word-Formular
Antragsformular
ESU Schritt2-PDF
Beobachtungsbogen
Weitere Informationen zu den Einschulungsuntersuchungen im Landkreis Lörrach finden Sie hier.
Weitere Informationen zu den Einschulungsuntersuchungen im Landkreis Waldshut finden Sie hier.
Im Schulamtsbezirk gibt es 7 Standorte:
- Dinkelbergschule (Standort Eichsel), Rheinfelden
- Christian-Heinrich-Zeller-Grundschule, Rheinfelden
- Grundschule Langenau, Schopfheim
- Grundschule Aitern
- Grundschule Wutach
- Grundschule Dettighofen
- Grundschule Lottstetten