Empfehlungen zur Sprachförderung in und nach VKL
Den Informationen auf dieser Seite liegen die Grundsätze der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zum Unterricht für Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen zu Grunde. Sprachliche Förderung ist durchgängiges Prinzip und findet in Regelklassen sowie in speziell eingerichteten Vorbereitungsklassen (VKL) statt.
Vorbereitungsklassen(VKL) besuchen Kinder und Jugendliche, die noch wenig oder kein Deutsch sprechen. Vorrangiges Ziel ist, dass nach
einer individuellen Förderphase alle Kinder und Jugendliche am Regelunterricht erfolgreich teilnehmen zu können.
Im Landkreis Lörrach und Waldshut gibt es diese Klassen ungefähr an 60 Standorten. Diese sind verteilt auf Grund-, Werkreal-,
Real-, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien.
Im Rahmen des Projekts "Wege In" wurden vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg für eine
gelingende Integration von neu Zugewanderten und für die Weiterentwicklung von Sprachförderangeboten Arbeitsmaterialien zur
Verfügung gestellt.
Die darin beschriebenen vier Empfehlungen bieten Schulen und Lehrkräften eine Orientierung beim Auf und Ausbau eines schulischen
Förderkonzepts.
• Leistungsstarke und leistungsorientierte Kinder und Jugendliche in den Vorbereitungsklassen.
• Schulunerfahrene und nicht alphabetisierte Kinder und Jugendliche in den Vorbereitungsklassen.
• Sprachförderangebote für neu zugewanderte Kinder in der Grundschule.
• Anschlussförderung nach der Vorbereitungsklasse
Sie finden diese Angebote hier:
www.schule-bw.de/themen-und-impulse/migration-integration-bildung/vkl_vabo/vkl/sprachfoerderangebote
Standorte unserer Vorbereitungsklassen in den Landkreisen Lörrach und Waldshut finden Sie mit rotem Punkt
gekennzeichnet in unserem Bildungsatlas.
Kontakt
Allgemeine Mailadresse:
VKL@ssa-loe.kv.bwl.de
Natalie Garcia Ponta
Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr
Freitag 10:00 - 13:00 Uhr
Davina Gerspacher
Donnerstag 09.00 - 13.00 Uhr
Weiterführende Informationen
Vorbereitungsklassen - FAQ
Laut VwV Sprachförderung (Integration)[1] soll der Wechsel in die Regelklasse nach Möglichkeit im ersten Jahr erfolgen,
andernfalls nach längstens zwei Jahren (VwV Sprachförderung).
[1] Grundsätze zu Unterricht für Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen an
allgemeinbildenden und beruflichen Schulen; VwV des KM vom 31.05.2017 (K.u.U. S.95)
Ein Kind ist schulpflichtig, wenn durch einen Asylantrag der Aufenthalt gestattet ist oder es geduldet ist. Die Schulpflicht beginnt sechs Monate nach Zuzug aus dem Ausland. (VwV Sprachförderung).
Laut „Bildungspakt“[1] gibt es ein Grundrecht für Nachhilfe. Die Kosten übernimmt das Jobcenter des Stadt-, Landkreises. Anspruch haben HarzIV-Empfänger, Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz erhalten. Sowie Personen, die den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Voraussetzung ist insbesondere, dass keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen. Die jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen
sind in jedem Einzelfall zu berücksichtigen.
[1] Sozialgesetzbuch (SGBII) von 13.05.2011 (BGBI. I S.850, 2094)
Laut „Bildungspaket“ können für folgende Bereiche Gelder beantragt werden:
- Ausflüge
- Persönlicher Schulbedarf
- Schülerbeförderung
- Lernförderung
- Aufwendungen für Mittagessen in Kindertagesstätte (Kita), Schule und in der Kindertagespflege
- Soziale Teilhabe / Kultur, Sport
Nähere Infos für den
Landkreis Lörrach
Nähere Infos für den Landkreis
WT
Der Sonderpädagogische Dienst hat geeignete Tests um Schüler/innen ohne oder ohne ausreichende Deutschkenntnisse zu testen.
Dies erfordert allerdings die Zustimmung der Eltern.
Der Kontakt zum zuständigen Sonderpädagogischen Dienst wird über die Schulleitung hergestellt.
Im Bereich des Schulamtsbezirks Lörrach gibt es kein flächendeckendes Angebot für ehrenamtliche Dolmetscher. Verschiedene
Organisationen/Städte bieten kostenlos einen Pool an Dolmetschern an. Aus versicherungsrechtlichen Gründen dürfen diese
meist nur innerhalb der jeweiligen Stadtgrenze agieren.
Hier finden Sie Hilfen zur Dolmetschersuche im Kreis...
Lörrach
Weil am Rhein (Diakonie)
Weil am Rhein (Stadtteilverein
Friedlingen)
Rheinfelden
Lörrach-Schopheim-Rheinfelden (Diakonie)
Grundsätzlich sind die Schulsozialarbeit und die Beratungslehrer immer ein guter Ansprechpartner mit vielen Angeboten und auch Vernetzungswissen. Die schulpsychologische Beratungsstelle Lörrach und Waldshut bietet vielfältige Hilfe. Sie ist die erste Anlaufstelle für Eltern und Lehrer.
Weitere Anlaufstellen sind die psychologischen Beratungsstellen im Landkreis Lörrach und Waldshut. Ihren Flyer gibt es in sechs
Sprachen.
Psychologische Beratungsstelle
Lörrach
Psychologische
Beratungsstelle Waldshut
Zu erwähnen ist auch der Jugendmigrationsdienst Lörrach bzw. Waldshut. Er bietet zwar keine psychologische Hilfe,
aber viele andere Möglichkeiten der Unterstützung und Teilhabe.
Es gibt die Möglichkeit des Nachteilsausgleiches. Die gesetzliche Grundlage dafür ist gegeben (s. VwV Förderbedarf)[1],
die Anwendung obliegt der Schule.
Auszug: „Die Förderung von Schülerinnen und Schülern (im Folgenden: Schüler) mit besonderem Förderbedarf
und Behinderungen ist Aufgabe in allen Schularten. Besondere Förderbedürfnisse können sich insbesondere ergeben bei . . .
mangelnden Kenntnissen in der deutschen Sprache . . .“
Zudem gilt laut der VwV Sprachförderung[2] Folgendes:
„Bei dem erstmaligen Besuch der Regelklasse nehmen die Schulen in der Leistungsbeurteilung auf die sprachlich bedingten
Erschwernisse des Lernens bei Kindern und Jugendlichen mit nichtdeutscher Herkunftssprache Rücksicht. Die Noten können durch eine
Verbalbeurteilung ersetzt werden. Halbjahresinformationen und Zeugnissen kann eine Leistungsbeschreibung mit Hinweisen zur Lernentwicklung
und einer Aussage (Verbalbeurteilung) über die mündliche und schriftliche Ausdrucks- und Verständigungsfähigkeit
beigelegt werden…Nicht ausreichende Leistungen im Fach Deutsch können bei der ersten Versetzungsentscheidung außer Betracht
bleiben. Auf die jeweiligen schulartspezifischen Regelungen zur Versetzung in Ausnahmefällen wird verwiesen.“
[1] Auszug aus der VwV des Kultusministeriums vom 08.03.1999 (K.u.U. S. 45/ 1999); zuletzt geändert 22.08.2008 (K.u.U. S. 149/
2008); berichtigt K.u.U. S. 179/ 2008
[2] Grundsätze zu Unterricht für Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen an
allgemeinbildenden und beruflichen Schulen; VwV des KM vom 31.05.2017 (K.u.U. S. 95)
Ansprechpartner hierzu sind u.a.:
- Der Jugendmigrationsdienst mit Außenstellen in Lörrach, Zell und Rheinfelden.
- Die Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) bietet an insgesamt 15 WRS und GMS im LK Lörrach und Waldshut intensive Begleitung an.
- Das BBQ bietet unter anderem eine AsA (Assistierte Ausbildung).
- Der IB bietet die BvB (Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme) mit Praxiserfahrung in den eigenen Ausbildungswerkstätten.
- Die Altenpflegeschule Manoah bietet eine Ausbildung zum Altenpflegehelfer für Menschen mit Migrationshintergrund an.
- Die Stiftung Lernen-Fördern-Arbeiten bietet eine Ausbildung zur Kinderpfleger/in an.
- Unter dem folgenden Link findet sich die komplette Liste mit Unterstützungsangeboten für Zugewanderte im LK Lörrach (unter Download: Übersicht über die Bildungsangebote & Erläuterungen zu den Bildungsangeboten).
Jeder Landkreis hat eine eigene Übersichtsseite:
Helferkreise
im Landkreis Lörrach
Helferkreise
im Landkreis Waldshut
Unter den folgenden drei Links kann man sich die Dokumente herunterladen und ausdrucken:
Orientierungsrahmen
VKL
Curriculum
VKL
Curriculum
Demokratiebildung
Es gibt noch vier weitere Empfehlungen für den Bereich VKL:Anschlussförderung nach der Vorbereitungsklasse
- Sprachförderangebote für neu zugewanderte Kinder in der Grundschule
- Schulunerfahrene und nicht-alphabetisierte Kinder und Jugendliche in den Vorbereitungsklassen
- Leistungsstarke und leistungsorientierte Kinder und Jugendliche in den Vorbereitungsklassen
Informationen zu den einzelnen Punkten finden Sie unter folgendem Link: www.schule-bw.de
Zudem gibt es noch eine Handreichung vom Landesinstitut für Schulentwicklung DaZ in der GS.
- Für die Gründung einer VKL-Klasse braucht man laut Organisationserlass mindestens zehn Schüler/innen, der Klassenteiler liegt bei 24.
- Einen Sprachförderkurs kann man schon ab vier SuS gründen, der Gruppenteiler liegt bei 16. Sprachförderkurse können mit maximal acht Wochenstunden eingerichtet werden.
- Eine GS-VKL erhält 12 Lehrerwochenstunden, zusätzlich können bis zu sechs weitere Stunden beim SSA beantragt werden. Eine SEK-VKL erhält 16 Lehrerwochenstunden, hier können bis zu neun weitere Stunden beim SSA beantragt werden. Sprachförderkurse können mit maximal acht Wochenstunden eingerichtet werden.
- Ein zusätzlicher Unterschied ist, laut VwV Sprachförderung, die zeitliche Befristung der Sprachförderkurse.
- Zudem können Sprachförderkurse auch beantragt werden, um eine nachgehende Sprachförderung (nach den zwei Jahren VKL) anzubieten.
Die Schulpsychologische Beratungsstellen Lörrach und Waldshut bieten grundsätzlich für alle Lehrkräfte Beratungstermine an. Zudem besteht die Möglichkeit einer Supervisionsgruppe für VKL-Lehrkräfte, wenn sich genügend Interessierte finden.
Fortbildungsanfragen richten Sie bitte an das ZSL - Regionalstelle Freiburg.
Auf LFB-Online gibt es unter den Suchbegriffen Sprachförderung, VKL, DaZ, Deutsch als Zweitsprache regelmäßig Fortbildungen und Vernetzungstreffen.
Laut VwV Sprachförderung erhält jede Schule mit einer VKL eine Entlastungsstunde zur Koordination der Sprachförder- und Integrationsmaßnahmen.
Die VKL-Schüler/innen erhalten vom Schulträger den gleichen Betrag wie jede/r andere Schüler/in. Daraus ergibt sich ein Budget, das für die Belange der VKL eingesetzt werden soll.