Nachteilsausgleich

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Der Nachteilsausgleich bezeichnet Maßnahmen und Vorkehrungen, mit deren Hilfe Nachteile, die eine Schülerin oder ein Schüler in Folge einer Beeinträchtigung hat und die sich auf das schulische Lernen und die Beurteilung der Leistungen negativ auswirken, ausgeglichen werden (vgl. Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen, VwV vom 22.08.2008, Kap. 2.3.1). 

Bei Fragen zum Nachteilsausgleich können sich Eltern, Lehrkräfte und Schulleitungen gerne an das Staatliche Schulamt Lörrach wenden.

Kontakt:

Daniel Haug 
Daniel.Haug@ssa-loe.kv.bwl.de
0 76 21 / 9 14 19 - 28
Dienstag: 08.00 - 16:00 Uhr

Weiterführende Informationen:

Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf