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Nachteilsausgleich

Der Nachteilsausgleich bezeichnet Maßnahmen und Vorkehrungen, mit deren Hilfe Nachteile, die eine Schülerin oder ein Schüler in Folge einer Beeinträchtigung hat und die sich auf das schulische Lernen und die Beurteilung der Leistungen negativ auswirken, ausgeglichen werden (vgl. Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen, VwV vom 22.08.2008, Kap. 2.3.1). 

Bei Fragen zum Nachteilsausgleich können sich Eltern, Lehrkräfte und Schulleitungen gerne an das Staatliche Schulamt Lörrach wenden.

Kontakt:

Maike Straub
Arbeitsstelle Kooperation
Maike.Straub@ssa-loe.kv.bwl.de
0 76 21 / 9 14 19 - 28
Telefonzeiten im SSA Lörrach:
Dienstag, 08.30 bis 14.30 Uhr


Weiterführende Informationen:

Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf



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